
Von einem konglomeraten (= lat. zusammenballen) Zusammenschluss spricht man im Kartellrecht bei einem Zusammenschluss von Unternehmen die weder auf einem Markt konkurrieren (horizontaler Zusammenschluss) noch in einer Kunden-Lieferanten-Beziehung stehen (vertikaler Zusammenschluss). Beispiel: Ein Kaufhausunternehmen schließt sich mit einem Reiseve...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/konglomerat.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.